Über die gewaltsame Herstellung der Zweigeschlechtlichkeit
 
Antke Engel
 
Aus Hamburger Frauen Zeitung, No. 53, Herbst 1997: 26-28
Originaltitel: ene mene meck und du bist weg. über die gewaltsame herstellung
der zweigeschlchtlichkeit
 
 
Seit geraumer Zeit bemühen sich Intersexuelle, als Menschen, deren Geschlecht nicht in einer Eindeutigkeit von entweder "männlich" oder "weiblich" aufgeht, Öffentlichkeit für ihre Erfahrungen mit familiären und gesellschaftlichen Tabus, Normalisierungszwängen und gewaltsamen medizinischen Praktiken herzustellen. Die bis ins 20. Jahrhundert hinein als Hermaphroditen oder entwertend als Zwitter kategorisierten, werden infolge des sogenannten medizinischen Fortschritts nicht nur pathologisiert, sondern zunehmend "wegtherapiert"(1). Heute eignen sie sich den Namen "Intersexuelle" als politische Kategorie an, nachdem sie oft lange Jahre unter einer erzwungenen Geschlechtszuweisung gelebt haben.
 
Die Infragestellung der rigiden binären und zwangsheterosexuellen Geschlechterordnung durch lesbischwule und feministische Theorie und Praxis hat zumindest einen begrenzten Rahmen für Sicht- und Existenzweisen geschaffen, die den ge-schlechtlichen und sexu-ellen Normen nicht gerecht werden wollen. Trotzdem existiert bislang so gut wie keinerlei Wahrnehmung, Wissen oder gar bestätigende Aufmerksamkeit für diejenigen, die eingespielte, dominante "Wirklichkeiten" und Wahrnehmungsraster verwirren.
 
Grenzen der Wahrnehmung
 
Die Verweigerung von Stimme und Sichtbarkeit in den Medien oder in Buchpubikationen verdoppelt die gesellschaftliche Ignoranz, die Intersexuelle gegenüber ihren Lebensre-alitäten erfahren. Wie ist es zu erklären, dass die Medien diesem Thema mit derartiger Abwehr begegnen? Ist es deshalb so schwierig Öffentlichkeit herzustellen, weil es nicht nur darum geht, Akzeptanz für eine angebliche "Andersheit" zu erlangen , sondern weil Intersexuelle die "Normalität des Normalen" fragwürdig machen? Auch in feministischen Kontexten besteht nur begrenzt die Bereitschaft, die eigenen normativen Standards zu reflektieren, und Intersexuelle als mögliche TeillnehmerInnen feministischer Politik und Bewegungen anzuerkennen. Zwar werden inzwischen weitgehend einhellig Machtdifferenzen und Heterogenität unter Frauen betont - und damit auf eine vereinheitlichte Kategorie"Frau" verzichtet. Wer aber "Nicht-Frau" ist, scheit weiterhin klar zu sein. Eine Verwischung der Grenze stellt nicht nur für diejenigen Ansätze, die Politik im Namen von Frauen zu machen gedenken, sondern auch für diejenigen, deren Analyse und Perspektive in einer Geschlechter-differenz gründen, eine Provokation dar. Doch selbst queerfeministische Kontexte, denen zwangsheterosexuelle oder sonstwie normierende Geschlechter- und Sexualitätskonstrukte ein Dorn im Auge sind, verstehen sich nicht unbedingt als Forum für die Anliegen Intersexueller.
 
Deutlich ist jedenfalls, dass sich feministische Medien für Genitalverstümmelungen als alltäglicher medizinischer Praxis in modernen westlichen Gesellschaften nicht interessieren, während - häufig rassistisch gefärbte - Beiträge über "unzivilisierte" Praktiken der Klitorisbeschneidung und Verstümmelung in einigen afrikanischen Staaten durchaus zum bewährten Repertoire zählen. Dabei ließe die Aufmerksamkeit für gewaltsame Geschlechtsvereindeutigungen im Rahmen westlicher Medizin sowohl diese ethnographischen Diskurse in anderem Licht erscheinen, wie sie auch die Diskussionen über sexuelle Misshandlungen von Kindern um einen bedeutsamen Aspekt erweiterte.
 
Allerdings scheint der Blick auf die Gewaltförmigkeit der Geschlechterverhältnisse augenblicklich sowieso nicht gerade hoch im Kurs zu stehen. Auch in feministischen Kreisen werden die Thesen zur Konstruiertheit und historischen Veränderung von Geschlecht häufig so interpretiert, dass eine Zufälligkeit, Freiwilligkeit und individuelle Definitionsmacht hinsichtlich der Geschlechtsidentitäten zu bestehen scheint. Geschlecht wird nicht selten verhandelt als eine Frage von Geschmack und Stil, die in veränderlichen Inszenierungen auf der Gesellschaftlichen Bühne zur Aufführung kommt. Einzig mangelnde finanzielle und kulturelle Ressourcen werden als (individuell) beschränkende Faktoren anerkannt, während die psychischen und körperlichen Spuren einer Lebensgeschichte oder soziale bzw. materielle Sanktionierungen bestimmter Existenzweisen scheinbar zu vernachlässigen sind. Demgegenüber lässt der Blick auf die medizinischen und sozialen Gewaltmechanismen, mittels derer Intersexuellen eine geschlechtliche Eindeutigkeit im Rahmen der Binären Ordnung aufgezwungen wird, die Rede von Freiwilligkeit, Wahl und spielerischer Veränderung zynisch erscheinen. Möglicherweise liegt einer der Gründe für die fortdauernde Ignoranz genau darin, dass die Zurkenntnisnahme der gesellschftlichen Praktiken gegenüber Intersexuellen, das befreiende Versprechen einer weniger schicksalshaften Bindung an die eigene Geschlechtlichkeit sehr fragwürdig machen würde.(2)
 
Eigentlich ist es absurd, dass aus queer-feministischer Perspektive fortwährend postuliert wird, dass Zweigeschlechtlichkeit weder naturgegeben noch notwendig sei, und doch diejenigen, die die gesellschftlichen Methoden zur Herstellung geschlechtlicher Eindeutigkeit am eigenen Leib erfahren, übersehen werden. Die Auseinandersetzung mit Intersexualität ermöglicht es aufzuzeigen, wie mühselig es ist, die scheinbar selbstverständliche Auffassung, es gäbe zwei, genau zwei Geschlechter und es sei "natürlich" entweder "Mann" oder "Frau" zu sein, mittels sozialer Technologien immer wieder abzusichern. Daß nur wenige die rigide geschlechtliche Norm tatsächlich erfüllen, bleibt ohne Bedeutung, denn es existiert ein breites Spektrum an Interventionen, begonnen bei selektiver Wahrnehmung bis hin zu gewaltsamen medizinischen Praktiken, die die Zweiheit als kulturelle Selbstverständlichkeit sicherstellen. Deutlich wird, dass Geschlecht nicht allein diskursiv oder psycho-sozial hervorgebracht wird, sondern gleichermaßen im direkten Zugriff auf die Körper.
 
 
Das Heilungsgebot
Imposed medical cures
 
Die Pathologisierung von Intersexuellen ist die Kehrseite der Medaille, dass welche in der Illusion schwelgen, geschlechtlich eindeutig zu sein und dem Normalitätsideal zu entsprechen. Die Pathologisierung kann somit als rhetorisch-praktischer Mechanismus verstanden werden, der verhindert, dass die binäre geschlechtliche Ordnung in Frage gestellt wird. Indem das Phänomen in den Begriffen von Krankheit und Fehlentwicklung formuliert wird, bestätigt sich indirekt die "Normalität", die via "Heilung" angeblich zu erreichen sei. Führt eine sich vor Augen, welch immense soziale Ausgrenzungseffekte auch die Krankheitszuschreibung und die Unterwerfung unter das Heilungsgebot beinhalten, so stellt sich die Frage, ob es nicht einfacher wäre, Kinder Erwachsene würden lernen, mit geschlechtlicher Uneindeutigkeit zu leben. Insofern dies noch nicht einmal als Denkmöglichkeit zugelassen ist, drängt sich der Eindruck auf, dass es bei den geschlechtlichen Regulierungen keineswegs um die Interessen der Beteiligten geht, sondern darum, die hierarchischen Geschlechterverhältnisse abzusichern, indem deren Verunsicherung verhindert wird.
 
Im Zuge der politischen Organisierung Intersexueller und der Kämpfe gegen rigide Geschlechter- und Sexualitätsnormen entstehen Sichtweisen, die das historisch und kulturell veränderliche und gleichzeitig doch zwanghafte Funktionieren von Geschlecht und Sexualität als soziale Konstruktion erklären. Das heißt auch, dass sich Interpretationsraster hinsichtlich dessen, wie Intersexualität verstanden wird, berändern. Statt als Pathologie, als eine krankhafte Abweichung, die in die Zuständigkeit der Medizin fällt, wird Intersexualität zu einem gesellschaftlichen und politischen Phänomen: einer Existenzweise, die mittels der binären Geschlechternorm zugleich hervorgebracht und "verboten" wird.
 
Welche Denk- und Lebensmöglichkeiten eröffnen sich, wenn eine davon ausgeht, dass Zweigeschlechtlichkeit ein gesellschaftliches "Ideal" darstellt, das sowieso nur wenige erfüllen, und dessen "Notwendigkeit" gesellschaftlich definiert ist? Was heißt das im Hinblick auf Möglichkeiten und Grenzen von Veränderung der Geschlechterverhältnisse und politische Strategien, die sich nicht auf Parodie und Maskerade, aber auch nicht auf eine toleranz-pluralistische Anerkennung des "Anderen" beschränken?
 
Akzeptanz oder Destabilisierung
 
Was Öffentlichkeitsstrategien betrifft, so lassen sich zwei Herangehensweisen unterscheiden: diejenige, die im Sinne einer sogenannten Minderheitenpolitik Anerkennung für Intersexuelle als einer "eigenen", somit wie auch immer bestimmbaren, gesellschaftlich unterdrückten Gruppe fordert, und diejenige, die die Aufmerksamkeit auf die Uneindeutigkeit, Veränderlichkeit und Widersprüchlichkeit geschlechtlicher und sexueller "Normalität" zu lenken und die Idealkonstruktionen zu destabilisieren versucht. Zwischen beiden Strategien besteht eine Spannung und eine gewisse Unvereinbarkeit, insofern erstere wiederum eine Identitätskategorie produziert, die zweitere als unhaltbare Vereinheitlichung kritisiert. Trotzdem macht es meiner Ansicht nach Sinn, beide im öffentlichen Raum nebeneinander zu inszenieren, statt sich um eine Entscheidung oder eine Synthese zu bemühen. Zumindest dann, wenn eine kein Interesse daran hat, der Illusion einer "politischen Wahrheit" hinterherzuhechten, sondern Politik als fortwährende Auseinandersetzungen versteht. Wohl aber ist es angebracht darüber nachzudenken, welche unterschiedlichen Effekte diese beiden Strategien erzielen, welchen Interessen sie genügen, wen sie ansprechen - um deren Differenz und Spannung verständlich und nutzbar zu machen.
 
Die medizinisch-wissenschaftliche Aufspaltung dessen, was zuvor als Hermaphroditismus benannt wurde, in etliche verschiedene Syndrome (vgl. Artikel von Birgit-Michel Reiter in diesem Heft), löst Intersexuelle als eigenständige Gruppe auf. Gemäß dem Prinzip des "teile und herrsche" verflüchtigen sich damit die Möglichkeiten, die gemeinsamen Unterdrückungs- bzw. Gewalterfahrungen und deren Systematik wahrzunehmen. Demgegenüber macht das identitätspolitische Agieren unter einem gemeinsamen Namen eine "soziale Gruppe" überhaupt sichtbar und lässt sprechende Subjekte, statt medizinischer Objekte, im Feld gesellschaftlicher Machtverhältnisse auftauchen. Dann wiederum aber greift eine Politik, die Intersexuelle als eigene Gruppe meint abgrenzen zu können, die Definition über die dominanzgesellschaftlich Abnormitätszuschreibung auf und setzt Intersexualität als "das Besondere". Es liegt allerdings ein Unterschied darin, ob dies in form einer Selbstermächtigung geschieht, die sich herausnimmt, Rechte zu fordern, oder in Form einer Fremdzuschreibung, die die Macht beansprucht, Rechte wahlweise zu verweigern oder zu gewähren. Ein Recht auf gesellschaftliche Anerkennung, auf Integrität und Identität zu fordern bzw. anders herum formuliert, Verletzung und Gewalt anzuklagen, wie dies aus marginalisierter Position heraus geschieht, bedeutet nicht, dass diese Forderungen universell, ahistorisch oder kontextlos seien. Sie können durchaus - und d.h. aus (relativ) dominanter Perspektive - unterstützt werden, ohne gleichwohl davon auszugehen, dass damit alle sich diese Konzepte von Anerkennung, Integrität und Identität zu eigen machen müssten.
 
Das Privileg der Normalität
 
Wie lässt sich aber darüber hinaus gleichzeitig ein kritischer und veränderungswilliger Blick auf die Funktionsweise der sogenannten Normalität richten, statt sie als Instanz zu bestätigen, die Recht gewährt und an die Forderungen zu richten sind? Die gesellschaftliche Ignoranz gegenüber Intersexuellen verweist auf anderes las nur Verlegenheit oder Verunsicherung gegenüber der/dem "Anderen", denn das andere als "Anderes" lässt sich mittels eines Toleranzkonzepts durchaus integrieren, ohne die bestehende Ordnung ernsthaft zu verwirren. Was aber ist, wenn deutlich wird, dass die "Sicherheit" der eigenen Identität auf der Ausgrenzung anderer Identitäten beruht? Die Konfrontation mit Intersexualität stellt die Stabilität der eigenen binär verorteten Identität in frage und rückt den Zwang zur geschlechtlichen Vereindeutigung als Mittel zur Aufrechterhaltung hierarchischer Geschlechterverhältnisse in den Blick. Genau darin liegt die Bedrohung für die Dominanzkultur. Vielleicht aber auch die Chance, das Privileg der Normalität zu problematisieren. Erst dann kann über Koalitionsmöglichkeiten (und Interessendifferenzen!) verhandelt werden, die zwischen denjenigen, die sich selbst mehr oder minder ungebrochen in der binären Geschlechterdifferenz verorten können und denjenigen, denen dies nicht gelingt, bestehen. Intersexualität als Produkt einer rigiden binären Geschlechterordnung zu verstehen und es gleichwohl in seiner konkreten, je spezifischen, je individuellen Gelebtheit und als eine historische Existenzwiese anzuerkennen, bietet Anlaß für eine Infragestellung und Widerständigkeit gegen die normative Zweigeschlechtlichkeit.
 
Antke Engel
 
Anmerkungen:

(*) Ich danke Birgit-Michel Reiter für ihren/seinen Artikel sowie die Gespräch, die wir per Telefon und e-mail geführt haben. Ohne diese Anregungen, Entgegnungen und kommunikativen wie intellektuellen Verwicklungen wäre ich nicht dazu gekommen, mich der Auseinandersetzung mit Intersexualität zu stellen, noch hätte ich diesen Artikel schreiben können. Viele meiner Gedanken knüpfen direkt an Birgit-Michels Text an bzw. greifen ihn wieder auf, weshalb es sich empfiehlt, ihn vorweg zu lesen. Obwohl ich mich seit mehreren Jahren denkend und schreibend um eine Denaturalisierung und Destabilisierung der rigiden Zweigeschlechterordnung bemühe, hat sich etwas in mir geweigert, mich mit der Gewaltförmigkeit der Definitionsmacht und der medizinischen Praktiken zu konfrontieren, die diejenigen erfahren, deren deren zweigeschlechtliche Kategorisierung nicht mit der üblichen unhinterfragten Selbstverständlichkeit erfolgt ist. Über die Veränderung meines Blicks freu ich mich !
 
(1) Geht eine von den juristischen Gegebenheiten aus, so gibt es heutzutage schlichtweg keine Hermaphroditen mehr. Eine geschlechtliche Eindeutigkeit ist im Rahmen der bürgerlichen Gesellschaftsordnungen zwingend notwendig: mensch ist entweder Frau oder Mann - kein Entkommen.
 
(2) Was in ähnlicher Weise vielleicht auch für das gegenwärtige Desinteresse an Vergewaltigung, sexueller Mißhandlung von Kindern, Pornographie oder der zunehmend offeneren Gewalt gegen Lesben und Schwule gilt, deren Bedeutung für die Konstituierung von Geschlechtern und Sexualitäten kaum diskutiert wird.
 


 
 
 
 




























Intersexualität: zerrissen zwischen Wissenschaft und Realität.

Zur Problematik geschlechtlicher Zwangszuweisung aufgrund eines bipolaren Geschlechterkonzeptes

'Die Würde des Menschen ist unantastbar', so steht es im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, und gemäss der Präambel gilt dies sogar „im Bewusstsein der Verantwortung vor Gott und den Menschen“.

Zunehmend werden in unserer Zeit Kinder, die mit intersexuellen Körpermerkmalen geboren wurden, in das in unserer Kultur vorherrschende bipolare Geschlechtermodell gezwungen. Verstärkt durch die Möglichkeiten der Pränataldiagnostik ist auch eine Zunahme der Abtreibungen intersexueller Feten zu verzeichnen. Sie sind standardmässig, so sie geboren werden dürfen, Objekte massivster medizinisch-physiologischer und psychologischer Eingriffe in ihre angeborenen geschlechtlichen Strukturen. Die Ursprünge dieser Eingriffe in die eigene angeborene Integrität von Körper und Geist intersexueller Menschen liegen in den Menschenexperimenten des "Dritten Reichs". Gesellschaftsfähig und allgemeiner medizinischer Standard jedoch wurden sie zu Beginn der 50er Jahre des 20. Jahrhunderts.

Viele - aus meiner Erfahrung als Betreuerin nahezu alle - von frühkindlicher geschlechtlicher Zwangszuweisung betroffene Menschen haben massive körperliche und psychische Probleme Zeit ihres Lebens in Kauf zu nehmen. Sie sind oft die Folge des somatisch realisierten Zwangs, sich der Bipolarität der Geschlechter, dieser unheilvollen Dichotomie von "entweder - oder", beugen zu müssen. Selbstverstümmelung, soziales Versagen, lebenslange Einsamkeit und nicht zuletzt Suizid sind häufige Folgen. Nach Angaben in den verschiedensten Medien werden in Deutschland Tag für Tag 13,7 Kinder solcherart behandelt. Die Leidenswege sind bekannt, und es fragt sich, ob das medizinisch Machbare auch das moralisch, ethisch und menschlich Vertretbare ist.
Bei zwei Dritteln der bei mir vorsprechenden und fachärztlich oder -psychologisch als "transsexuell" klassifizierten Menschen liessen sich intersexuelle Anlagen und häufig auch diesbezügliche frühkindliche Interventionen nachweisen. Die Betroffenen wissen in der Regel selbst nichts darüber. Sie haben sich jedoch, wenn ihre Intersexualität nicht entdeckt bzw. als Transsexualität falsch diagnostiziert wird, gemäss dem Transsexuellengesetz (TSG) einer Zwangskastration zu unterziehen und einen psychischen Defekt in Form eines Randvermerks im Geburtenbuch eintragen zu lassen.

Die sexualmedizinische Diagnostik wie die gesetzliche Moral bedürfen hier dringend einer Überarbeitung, da eine fehlgeschlagene medizinische Behandlung nicht durch eine öffentlich sichtbare Stigmatisierung qua Geburtenbuch zu Lasten der Betroffenen dokumentiert werden darf. Das Geschlecht eines Menschen ist eben nicht beliebig wählbar, und alle geschlechtlichen Eingriffe schaffen irreversible Fakten. Bei intersexuellen wie transsexuellen Menschen sind kosmetisch genitalverändernde Eingriffe praktizierte somatische Realität. Behandlungen und Hilfen für die daraus entstehende psychische, soziale und rechtliche Realität fehlen jedoch.

Die Wissenschaften haben hier nicht die Aufgabe, physiologisch non-konforme Individuen mit wie auch immer gearteter Gewalt an die Gesellschaft mit ihrem manifesten, jedoch gemessen an der natürlichen Geschlechtervielfalt inadäquaten Normsysteme anzupassen. Ihre Aufgabe im Sinne der Wissenserweiterung, der Bildung und der Humanisierung ist es vielmehr, interdisziplinär darauf hinzuwirken, dass von der starren bipolaren geschlechtlichen Norm abweichende Menschen nicht länger als "krank" gelten, sondern als natürlicher Teil dieser Gesellschaft anerkannt sind.

Zur Person:

Jürgen Claudia Clüsserath, Jahrgang 1958. Stellvertretende Vorsitzende der Deutschen Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität (dgti) und Betreuerin von intersexuellen Menschen. Ehemaliger Zeitsoldat mit besonderem Aufgabenbereich, Unternehmerin im Einzelhandel und der Freizeitgestaltung. Gemäss Geburtsanzeige geschlechtlich "weiblich", im Geburtenbuch dann später „männlich“. Ca. zwei Jahre erzogen in weiblicher Sozialisation bei den Eltern. Mehrfach religiöse Umtaufen. Nach der Geburt chirurgischen und medikamentösen geschlechtlich determinierenden Behandlungen unterzogen. Bis heute 14 mal an verschiedenen Bereichen ihres Körpers wegen Fehlbildungen operiert, wobei die meisten Operationen zwischen 6 und 11,5 Stunden dauerten. Ursächlich erfolgten die meisten Operationen infolge lateral gestörter links-rechts-Ossifikation. Diese Operationen sind mit hoher Wahrscheinlichkeit direkte Folgen der frühkindlichen Eingriffe.
Den aktuellen genetischen Befunden zufolge muss sie sich wohl als Chimäre (Mischwesen) ansehen, weshalb "es" wohl - ungeachtet ihres menschlichen Aussehens - auch nicht den vollen Schutz des Grundgesetzes geniesst.
Address:
Jürgen Claudia Clüsserath
Servaisstr. 46
D-54293 Trier
Phone + Fax (0651) 6 90 00
eMail: wedernoch@aol.com

Einen Binarismus bitte, supergross
Die McDonaldisierung des Intersexaktivismus
Von Curtis E. Hinkle


Als ich den folgenden Artikel gelesen habe : http://www.isna.org/faq/not_eradicating_gender  fing ich an, darüber nachzudenken, wie viele von uns sich in der Intersex-Community marginalisiert, lächerlich gemacht und ausgeschlossen fühlen von Gruppen, die für uns sprechen.

Man stelle sich eine Welt vor, in der die Hauptaufteilung von Individuen die Grösse wäre. Dies wäre das erste, was bei Geburt festgestellt würde und in der Geburtsurkunde angezeigt werden müsste .

Man stelle sich eine Welt vor, in der grosse Leute kleine dominierten und es einer kleinen Person sehr schwer machen würden, eine grosse zu werden und vice versa. Man stelle sich eine Welt vor, in der mittelgrosse Leute legal nicht existieren könnten ohne als grosse oder kleine Person bezeichnet zu werden. Hier sind die möglichen Lösungen, um mittelgrossen Leuten einen Personenstand in dieser Welt zu bewilligen: Zwangshungern oder Zwangsernährung, um nicht diese gefürchtete Zweideutigkeit zu haben, da wir ja alle wissen, dass jeder tatsächlich eine grosse oder kleine Person ist.

Man könnte ja vielleicht nur eine grosse Person sein, die mit einem Defekt geboren wurde, der einen wie eine kleine Person aussehen lässt oder vice versa. 

Damit grosse Leute ihren Machtstatus erhalten können, muss diese Einteilung rechtlich und sozial allen Mitgliedern auferlegt werden, damit wir alle unseren Platz kennen – als kleine oder grosse Person. Hier einige Konsequenzen der rechtlich auferlegten Norm :










Eine Gruppe von Leuten, die mittelgross sind (Gruppe A), fühlt sich marginalisiert und beschliesst, gegen die Unterdrückung des Zwei-Grössen-Systems anzukämpfen, weil sie es als unterdrückend empfindet und ihnen unnatürliche Behandlungen auferlegt, damit sie hineinpassen.

Ebenso empfinden sie, dass ihre natürliche Grösse nicht wahrgenommen wird und ihre Identitäten in solch einem System ausradiert werden. Sie empfinden, dass Klassifikationen anhand der Grösse von Leuten nicht nötig sind und lediglich Unterdrückung verstärkt, nicht nur die eigene sondern auch die anderer. Man sollte einfach Person sein dürfen und gesetzlich garantierte Rechte haben, die alle anderen haben.

Eine weitere Gruppe mittelgrosser Personen (Gruppe B) empfindet die auf Grösse basierende binäre Einteilung als zutreffend, weil sie wissen, dass sie tatsächlich eine grosse oder kleine Person sind und sich mit dieser Zweiteilung wohl fühlen. Meine Frage ist: Welche Gruppe der mittelgrossen Leute exkludiert und marginalisiert die andere Gruppe?

Nächste Frage: Gruppe B behauptet, dass Gruppe A für eine grössenlose Gesellschaft kämpft. Ist das wirklich wahr? Nein. Gruppe A kämpft für das Recht der Leute irgendeine Grösse zu haben, die gleichen Rechte wie jedermann zu besitzen, ungeachtet der Grösse. Sie empfinden nicht, dass Grösse etwas ist, das einfach verschwindet. Sie empfinden, dass es nicht etwas ist, das Leuten gegen ihren Willen auferlegt werden sollte und mit nur zwei Wahlmöglichkeiten – gross oder klein. Sie möchten den „Grössismus“ beenden. Ein Argument, das oft gebraucht wird bei binären Intersexuellen, um Intergender und Transgender unserer Gemeinschaft zu marginalisieren, ist folgendes:“ Viele Leute, die nicht intersexuell sind, identifizieren sich auch als Intergender. Viele Leute, die nicht intersexuell sind, identifizieren sich auch als Transgender.“

Wir möchten das Offensichtliche feststellen: Viele Menschen, die nicht intersexuell sind, identifizieren sich innerhalb des Binären – das ist auch nicht etwas Spezifisches für Intersexuelle und macht Binaristen zu keiner allgemeingültigeren Gruppe innerhalb der Intersex-Community.    

Hermaphroditische Küsse

Ich schaue dich zum ersten Mal an
Du senkst deine Augen, der kleine schüchterne Bursche
Und behutsam lächelst du und ich nehme deine Hand
In meine - zwei hermaphroditische Hände

Ich nehme dich in meine Arme und drücke dich an mich
Dich den kleinen Burschen mit der Porzellanhaut
Weich wie Samt - Es verursacht mir Schauer
Und ich das grosse Mädchen mit einem Bart

Ich spüre dich schliesslich in meine Arme sinken
Unsere zwei Körper singen in Einklang
Ich lege meine Lippen auf deine
Zwei elektrische Körper - zwei funkelnde Seelen

Ein langer Kuss, einer auf den wir so lange gewartet haben
Zwischen zwei Hermaphroditen die sich endlich finden
Und ich flüstere zärtlich in dein Ohr
Ich liebe die Jungen die Mädchen sind...

Die Mädchen lieben die Jungen sind.

von Curtis E. Hinkle
--Grosse Leute können nur kleine Leute heiraten und vice versa.
--Grosse Leute haben Anspruch auf mehr Geld, Macht und Prestige.
--Kleine Leute müssen sich um die Alltagsbedürfnisse grosser Leute kümmern.
--Man kann nur von einer kleinen zu einer grossen Person werden, nachdem man als geistesgestört diagnostiziert wurde und sich dann damit einverstanden erklärt unter ärztlicher Aufsicht zwangsernährt zu werden.
--Niemand kann jemals eine mittelgrosse Person werden. Das ist illegal.
Wir wollen nicht zweideutig sein

Wir in OII wünschen nicht, in eine Debatte über die Terminologie (DSD) mit Alice Dreger verwickelt zu werden und hoffen, dass wir darüber nicht zweideutig sind.

Es stimmt, dass wir mit der neuen Terminologie (DSD) nicht einverstanden sind.

Es ist wichtig zu verstehen, dass unsere Einwände hinsichtlich der Änderungen im Bereich der Intersexualität nicht nur auf Terminologie basieren. Dies würde die Diskussion trivialisieren.

Im Folgenden möchten wir eindeutig feststellen, warum wir in grundlegendem Widerspruch mit Alice Dreger sind und warum wir es missbilligen, was sie der Intersex-Community angetan hat.

Folgendes beunruhigt uns und hat nichts mit Terminologie zu tun.

Was hat Alice Dreger getan?

1) DSD wird als Gendefekt definiert, im Gegensatz zu Intersexualität, die bisher nicht als Gendefekt galt. Dreger hat Medizinern empfohlen Intersexualität durch DSD zu ersetzten, da dieser Begriff präziser sei. Ja, DSD ist genauer und wir sind die Ziele jener Präzision.

2)Die aktuelle Forschung ist bemüht, weitere intersexuelle Konditionen genetisch zu lokalisieren, immer mehr DSDs werden in utero feststellbar durch genetische Bezeichnungen und Definitionen.

3) Seit drei Jahren verteidigt sie einen Verfechter der Eugenik (J.Michael Bailey- ein Mensch, der viel mit Intersexualität zu tun hat) Hier kannst du sein Artikel über Homosexuelle-Eugenik lesen

4) DSD ermöglicht es, gesetzlich und ethisch, Normierungs- und Normalisierungsprozeduren an Kindern vorzunehmen, da eine STÖRUNG gesetzlich ohne Zustimmung des Kindes behandelt werden kann - es ist jetzt eine genetische Störung, dank Alice Dreger.

Würde Dreger den Begriff "Intersexualität" wie im oben genannten Fall benutzten, dann würden wir ihn genau entgegengesetzt verwenden.

Auf Englisch: http://www.intersexualite.org/DSD.html
Kunst / (Online)

ins A kromminga
http://www.genderfreenation.de/art/index.html

Artikel auf Deutsch / (Online)

Genitale Zwangsoperationen an Intersexuellen

Die Borniertheit der Toleranz von Ins A Kromminga

Zwitter-Prozess: Ärzte unter Druck

"Ein Zwitter ist nicht per se krank"
Elisabeth Müller, Mitbegründerin der Selbsthilfegruppe "XY-Frauen", ruft Ärzte auf, Intersexuelle in Ruhe zu lassen.

«Momentan fühlt sich unser Kind als Mädchen»

„Keine Norm für Niemand“
Über künstlerische Strategien der Sichtbarmachung der gesellschaftlich verankerten Zwei-Geschlechter-Norm in der Ausstellung 1-0-1 [one’o one] intersex – Das Zwei-Geschlechter-System als Menschenrechtsverletzung (Berlin 2005)

Kleine Anfrage

Antwort der Bundesregierung (PDF)

Bundesregierung scheut ernsthafte Auseinander-setzung mit Lage intersexueller Menschen

Auf dem Blog: Zwischengeschlecht:
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Das ethische Dilemma der «richtigen» Geschlechtszuteilung

Medicine goes gender: eine Provokation

Zum Umgang mit Intersex: Gibt es Wege jenseits der Zuordnung des «richtigen Geschlechts»?

Und auf diesem Blog ist auch eine Kritik dieser Debatte in der Ärztezeitung:

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Nicht Frau und nicht Mann: erschienen in der Annabelle 9/06 vom 10. Mai 2006

Androgenresistenz: Teil I. Grundlagen der männlichen Geschlechtsdifferenzierung
aus korasion Nr. 2, Mai 2000, von PD Dr. med. Olaf Hiort, Klinik für Kinder-
und Jugendmedizin, Universitätsklinikum Lübeck

Intersexualität aus Rechtlicher Perspektive

Androgenresistenz: Teil II. Klinische Bilder und diagnostische Schritte
aus korasion Nr. 3, September 2000, von PD Dr. med. Olaf Hiort, Klinik für Kinder- und Jugendmedizin, Universitätsklinikum Lübeck

Was ist „Gender“?

Was ist Geschlecht? (PDF)

Intergeschlechtlichkeit

Das dritte Geschlecht

Geschlecht als "sozial konstruierte Kategorie"

Meuser, Michael. Die widersprüchliche Modernisierung von Männlichkeit. Kontinuitäten und Veränderungen im Geschlechterverhältnis

Mitteilungen der Deutschen Gesellschaft für Endokrinologie
Schriftleitung: Hubertus Jarry, Göttingen 29. Jahrgang, Heft 2/2005

Intersexualität und Recht
Gastbeitrag von Eva Matt am 8. November 2006
Ein Beitrag anlässlich des "Intersex Solidarity Day" am 8. November.

Transgenderismus / Transsexualität / Intersexualität -Grundlagen von Lynn Conway

Wissenschaftler finden Erklärung für Geschlechtsumkehrung

Störungen der sexuellen Differenzierung (Intersex, DSD), Erstellt von: Univ.Doz. Dr. Winfried Rebhandl, © 2005 AKH Wien – Kinderchirurgie

„Suche nach dem wahren Geschlecht“ von Udo W. Häberlin am 2007-04-12

tintenfischalarm – Presseheft

Homepage zum Film "Tintenfischalarm"

Immer Ärger mit dem Geschlecht

Junge oder Mädchen oder etwas dazwischen

Dekonstruktion von Zweigeschlechtlichkeit
Möglichkeiten für eine nicht-binäre Thematisierung von Geschlecht in pädagogischen Praxisfeldern unter besonderer Berücksichtigung der universitären Lehre
Diplomarbeit zur Erlangung des akademischen Grades einer Magistra der Philosophie an der Geisteswissenschaftlichen Fakultät der Karl-Franzens-Universität, Graz
vorgelegt von Anita MÖRTH am Institut für Erziehungswissenschaft Begutachter: O.Univ.-Prof. Dr. Werner LENZ, Graz 2005

Intersexualität
Spiewak

GENITALE KORREKTUREN

Intersexualität: Wenn der kleine Unterschied fehlt
GEO WISSEN Nr. 09/00 - Mann & Frau. Alte Mythen, neue Rollen

Ausstellung in Köln: Die andere Sexualität

Versuch einer Definition über die Geschlechtssymbole und die sozialen und rechtlichen Konsequenzen in unserer Gesellschaft

Mehr Artikel auf Deutsch


Blogs

Living Intersex?!
http://livingintersex.twoday.net/

Zwischengeschlecht
http://blog.zwischengeschlecht.info/

Gender Free Nation Twoday
http://gfn.twoday.net/

Video (Online)

Videoclip: Weder Mann noch Frau (mit Elisabet Müller)
http://www3.ndr.de/ndrtv_pages_video/0,,OID3915950_VID3919688,00.html


Zeitschriften auf Deutsch / (Online)

LIMINALIS - Die Zeitschrift für geschlechtliche Emanzipation
http://www.liminalis.de/



Bibliografie / (Online)

Bibliographie: audio und video
http://livingintersex.twoday.net/topics/audio+und+video/

BIBLIOGRAPHIE - INTERSEX-AKTIVISMUS

BIBLIOGRAPHIE - POLITIK

BIBLIOGRAPHIE - RECHT

BIBLIOGRAPHIE - KUNST

BIBLIOGRAPHIE - GESCHICHTE

BIBLIOGRAPHIE - ETHNOLOGIE

BIBLIOGRAPHIE - WISSENSCHAFTSFORSCHUNG

BIBLIOGRAPHIE - LITERATUR

BIBLIOGRAPHIE - GENDERSTUDIES

BIBLIOGRAPHIE - ABSCHLUSSARBEITEN


Bücher, Artikel auf Deutsch (Nicht online)

Leben zwischen den Geschlechtern
Intersexualität - Erfahrungen in einem Tabubereich von Ulla Fröhling
2003. 240 S. Verlag: Links ISBN: 3861532905

Sonja Rothärmel. Rechtsfragen der medizinischen Intervention bei Intersexualität. In: MedR 2006, Heft 5












TrIQ-Position anlässlich der Klage von Christiane Völling am 12.12.2007 in Köln

In English

Zur aktuellen Klage von Christiane Völling auf Schmerzensgeld am 12. Dezember vor dem Kölner Landgericht:

Dies ist nun schon das zweite Mal in dem sich ein deutsches Gericht mit Intergeschlechtlichkeit auseinandersetzen muss. Wir wünschen Christiane Völling viel Kraft und Erfolg bei ihrer Schmerzensgeldklage und hoffen, dass das deutsche Rechtssystem diesmal greift und sich nicht erneut der Verpflichtung zur Rechtsausübung entzieht, in dem es die Entscheidungsgewalt abermals der Medizin übergibt.

Was ist Intergeschlechtlichkeit?

Intergeschlechtliche Menschen (auch: Intersexuelle, Zwitter, Hermaphroditen) sind Personen, die mit körperlichen Merkmalen geboren werden, welche von der Medizin als "geschlechtlich uneindeutig" eingestuft werden. Die Merkmale, die als sogenannte Störung der geschlechtlichen Ausdifferenzierung gelten, umfassen Variationen der inneren und äußeren Genitalien, die die körperliche Gesundheit in keinster Weise beeinträchtigen, bis zu einigen tatsächlich teils lebensbedrohlichen Konditionen welche einer medizinischen Einwirkung bedürfen. Leider wird hier selten die geschlechtliche Zuordnung und chirurgische Anpassung zum Männlichen bzw. Weiblichen getrennt verhandelt von etwaigen lebensnotwendigen Eingriffen. Intergeschlechtlichkeit wird nach wie vor als "Notfall" eingestuft, der einer umgehenden Behandlung bedarf und meist noch innerhalb der ersten zwei Lebensjahre zu chirurgischen Eingriffen führt – in Absprache mit den (meist sehr unzureichend informierten) Eltern. Eine Begründung hierfür ist, damit die Kinder sich später nicht mehr an diese schwerwiegenden, oft kosmetischen Operationen an ihren Geschlechtsorganen erinnern, ein weiterer um den Eltern vor einer Auseinandersetzung mit dem andersartigen Aussehen ihres Kindes zu bewahren. Hierbei sind die Fragen nach der körperlichen Integrität der Betroffenen und einer freien Entwicklung der eigenen geschlechtlichen Identität offensichtlich zweitrangig und vernachlässigbar.

Schwerwiegende Eingriffe:

In den meisten Fällen bleibt es außerdem nicht bei einer Operation: Neo-Vaginen werden von klein auf regelmäßig "bougiert", also mit einem Dildo gedehnt, damit sie nicht zuwachsen, eine verkleinerte „Klitoris“ kann wieder größer werden, wenn ein intergeschlechtliches Kind in die Pubertät kommt. Hormone müssen regelmäßig genommen werden, damit keine "unerwünschten", z.B. "vermännlichende" Veränderungen eintreten. Auf die Mehrzahl der im Säuglingsalter operierten Kinder warten in den folgenden Jahren dutzende gynäkologische Untersuchungen, in deren Rahmen sie auf Körpergröße, Phänotyp, Gewicht, Regelmäßigkeit der Hormoneinnahmen und die Entwicklung der Genitalien kontrolliert werden. Heute erwachsene intergeschlechtliche Menschen betonen immer wieder, wie traumatisierend diese Übergriffe, denen sie als Kinder und Jugendliche ausgesetzt waren, auf sie wirkten.
Eltern können von der Situation, in die sie auch durch die gesellschaftliche und medizinisch normierte Forderung "Ist es ein Mädchen oder ein Junge" gebracht werden, überfordert sein. Es ist sogar nachvollziehbar, dass sie aufgrund dieses Drucks Aversionen gegen die ihnen als defizitär und anormal vermittelte Anatomie ihres Kindes ausbilden, die den Umgang mit ihrem Kind erschweren. Es kann dennoch nicht angehen, dass zur Lösung dieser Problematik gesunde Kinder ihrer körperlichen Integrität beraubt werden und nicht mehr rückgängig zu machende chirurgische und hormonelle Eingriffe an ihnen vorgenommen werden und dabei das Prinzip der informierten Einwilligung des betroffenen Menschen (informed consent) gemeinhin ignoriert wird. Zu mal da diese Eingriffe in einem Alter geschehen, in dem sie sich selbst hierzu noch nicht äußern können.

Recht und Gesetz:

Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch ist die Sterilisation von Minderjährigen verboten (§ 1631 c BGB), wobei die Kastration offenbar nur als solche gilt wenn es um fortpflanzungsfähige Keimdrüsen geht und so den Aspekt der Gonaden als hormonproduzierende Drüsen vernachlässigt. Ebenso sind die Operationen im Genitalbereich meist rein kosmetischer Natur und ohne medizinische Notwendigkeit. Alle Menschen sind hier vor dem Gesetz gleich, ungeachtet ihres Geschlechts (§3 GG). Auch die Würde von Kindern gilt dem Gesetzgeber als unantastbar (§1 GG). Dennoch: Im Fall intergeschlechtlicher Menschen wird dieses Recht außer Kraft gesetzt, indem die Entscheidungsgewalt über die Notwendigkeit medizinischer Maßnahmen an offensichtlich gesunden Organen an die behandelnden Ärzt_innen zurückgegeben wird. Diese wiederum überschreiten ihren Kompetenzbereich bei weitem, indem sie Prognosen über die möglichen Probleme von ihnen als "geschlechtlich uneindeutig" definierter Menschen treffen und damit die sofortigen Operationen rechtfertigen. Ganz grundsätzlich und ohne Einschränkung gehört die Entscheidung über Operationen am eigenen Körper in die Hände der betroffenen Menschen. Die Argumentation der Mediziner_innen, durch Operationen im Säuglingsalter die in ihrer "Geschlechtlichkeit Andersartigen" vor Leiden zu schützen, da "leider … weder in unserer Gesellschaft noch anderswo eine Entwicklung zu dieser Toleranz erkennbar" sei [ link ], steht gegen die Aussagen des größten Teils intergeschlechtlicher Erwachsener, die sich durch die Operationen der gesellschaftlichen Diskriminierung nicht entzogen fühlten, sondern stattdessen von einer ständigen, traumatisierenden überwachung ihres Körpers durch Außenstehende und Vertrauenspersonen berichten.

Alternativen:

Bei Eltern intergeschlechtlicher Kinder muss es darum gehen diese zu unterstützen, und zwar durch nicht-pathologisierende Aufklärung. Am besten geschieht dies durch Menschen, die selbst intergeschlechtlich sind und daher aus einer breiteren Perspektive zu Auswirkungen normangleichender Eingriffe berichten können, und die über Lebenserfahrungen verfügen, wie man als operierter bzw. nicht-operierter intergeschlechtlicher Mensch innerhalb einer Gesellschaft zurecht kommt, die ausschließlich in Mann und Frau aufteilt.

Ebenfalls bieten selbstorganisierte Elterngruppen weitaus bessere Hilfe und Informationen zum alltäglichen Leben mit einem intergeschlechtlichen Kind und der Umwelt als dies ein Arzt oder Mediziner könnte. Es muss von voreiligen nicht rückgängig zu machenden Schritten Abstand genommen werden. Es muss den Eltern und den Betroffenen die Zeit gegeben werden sich umfassend informieren zu können, vor allem bei Betroffenenverbänden und nicht-pathologisierenden Stellen, bevor über das zukünftige Schicksal eines Menschen entschieden wird und unwiderufbare "Fakten" geschaffen werden.

Das Prinzip der informierten Einwilligung (informed consent) der Betroffenen muss als unumgänglich gelten, auch wenn dies bedeutet, viele Jahre zu warten bis sich der Mensch selbst zu dieser Frage äussern kann oder will.

Mediziner_innen und Hebammen müssen über Alternativen unterrichtet werden. Die Medizin muss klar unterscheiden lernen wo ihre Befugnisse liegen und sich in ethisch-sozialen Fragen weitaus umfangreicher informieren und Kompetenzgrenzen akzeptieren.
Gesamtgesellschaftlich müssen wir die Realität der vielen Variationen von Geschlechtlichkeiten wahrnehmen und es nicht der Naturwissenschaft überlassen, wie wir kulturell und sozial mit Vielfalt umgehen.




TrIQ-Position concerning Christiane Völling’s lawsuit December 12, 2007 in Cologne
(Translated from the German by Curtis E. Hinkle)

Concerning Christiane Völling’s current lawsuit for monetary damages December 12 before the Cologne District Court:

This is now the second time that a German court has had to deal with intersex.  We wish Christiane Völling strength and success in her lawsuit for financial damages and hope that the German judicial system will intervene and not once again hand over its own jurisdiction and legal duty to the physicians.

What is intersex?

Intersexed individuals (also known as hermaphrodites), are persons born with physical characteristics which medicine classifies as “sexually ambiguous”.  These characteristics, which are also referred to as disorders of sex development, include variations of the internal and external reproductive organs that usually do not impair the physical health but which in some cases can include conditions which can be life-threatening and require medical attention.  Unfortunately here [in Germany] there is no separation between cases which require medical intervention and procedures which are undertaken for the sole purpose of assigning a sex to an individual as male or female.  Intersex is still classified as an “emergency” which requires immediate treatment usually within the first two years with surgical intervention – discussed with the parents (who usually are not sufficiently informed).  One reason for this is so that the children will have no memories later of these serious, often cosmetic, operations on their genitalia and also to prevent parents from having to deal with their child’s different appearance.  In such cases, the bodily integrity of those affected and their own natural development of their own gender identity are secondary considerations and often overlooked completely.

Very serious interventions:

In most cases, this does not stop after just one operation:  neo-vaginas are "tinkered with" regularly and repeatedly, and also stretched with a dildo, so as to prevent them from growing back together, and a reduced “clitoris” can start to grow again when the child reaches the age of puberty.  Often, it is necessary to take hormones regularly, for example to prevent “undesirable” virilising changes from occurring.  These children who are usually operated on in infancy have to face years of numerous gynaecological examinations in order to control their body size, phenotype, weight, hormone regulation and genital development within the standards for the sex assigned.  Today intersexed adults stress how these traumatising violations of their physical integrity which they were subjected to in childhood have affected them.  Parents can be overwhelmed in such situations in which they too are faced with the pressures of medical normalisation as a result of the question: “Is it a boy or a girl?”  It is also understandable that as a result of this pressure they would develop an aversion themselves to the anatomy of their child which is depicted as defective and abnormal and that this would make their relationship with their child more difficult.  This problem cannot however be dealt with and solved by healthy children who are being robbed of their bodily integrity by means of irreversible surgical and hormonal interventions which when undertaken ignore the principle of informed consent from the concerned individual.  Since these interventions happen at an age when the children cannot give their consent. 

Laws and statues:

According to civil law sterilization is forbidden in persons who are underage (§ 1631 c BGB), and castration is considered as such only when the gonads are functional whereby their hormone producing aspects are not taken into consideration. Likewise operations of the genitalia are mostly purely cosmetic in nature and medically unnecessary.  All people are equal before the law here regardless of their sex (§3 GG).  Also the human dignity of children is considered by legislators as inviolable (§1 GG). Nevertheless, in the case of the intersexed this right is legally repealed in that the power to decide whether it is necessary to submit apparently healthy organs to medical intervention is given over to the treating physician.  This in turn is by far beyond their own area of competence and expertise in that they make prognoses about possible problems that people defined as “sexually ambiguous” would face and justify the immediate operations based on [these conjectures].  Fundamentally and without restriction the decision about operations on one’s own body belongs in the hands of the individual concerned.  The arguments given by physicians that they perform these operations to protect the infants from suffering from their “sexual difference” because, “unfortunately neither in our society or elsewhere has tolerance developed to such a degree”, stand in contradiction to the statements given by intersexed people who have not felt protected from discrimination as a result but instead report constant, traumatising monitoring and inspection of their bodies by outsiders and those closest to them. 

Alternatives:

With parents it is essential that they support their intersex children and that can only be done by non-pathological explanations.  Ideally this is done along with people who themselves are intersex who, because of their larger perspectives, can speak about the effects of normalising intervention and also their life experiences: how they, whether surgically normalised or not have come to terms with their place in society which is exclusively divided into male and female. 

Likewise self-help groups organised by parents themselves offer far greater help and information about the everyday life with an intersexed child and their surroundings than any physicians could.  It is important not to rush into decisions that will be irreversible.  Both the parents and those affected need to be given the time to get adequate information, especially from groups of those affected and not pathological sources before making decisions about the fate of a person and thereby creating a series of irrevocable facts.

The principle of informed consent from the individual concerned should apply in all cases even if this means that the individual will have to wait for many years before being able to express their own opinion concerning the issue.

Physicians and midwives must be informed about alternatives. Medicine must learn to determine clearly where its own authority lies and seek greater information about ethical and social issues and accept limits within their own field of expertise.

Overall as a society, we must learn to deal with and take the reality of sex variations into account, and not leave this to the Natural Sciences, in the way that we deal with other cultural and social variations.








OII - Position zur medizinischen Praxis:

Unsere westlichen Gesellschaften basieren auf einem Zwei-Geschlechter-System, das klar zwischen Mann und Frau trennt. Dabei nehmen sie die Natur und die enorme Vielzahl der möglichen Geschlechter nicht wahr, die miteinander in verschiedensten Abstufungen innerhalb eines Spektrums liegen - mit dem Mann am einem Ende und der Frau am anderen Ende - und sich dabei überlappen.  Die willkürliche Unterteilung des biologischen Geschlechtes in nur zwei Kategorien macht sämtliche Geschlechtszuweisungen von Individuen problematisch. Weder die Genitalien noch die Chromosomen helfen uns dabei das „wahre" Geschlecht eines Kindes festzustellen.  Ebenfalls sind die Gonaden, der Hormonhaushalt und die inneren Fortpflanzungsorgane des Kindes keine zuverlässigen Merkmale mit denen man das Geschlecht eines Kindes abschließend feststellen könnte. Jedes Kind wird mit einer einzigartigen Kombination dieser Faktoren geboren, daher ist jede Geschlechtszuweisung aufgrund der zahlreichen unterschiedlichen Kombinationsmöglichkeiten nur eine bloße Vermutung.

Wir sprechen uns gegen alle chirurgischen Eingriffe an Kindern mit “anders aussehenden” Geschlechtsorganen aus, bei denen keine medizinische Notwendigkeit besteht. Vielmehr befürworten wir, intergeschlechtlichen Kindern das Recht und die Zeit zu geben selber ihre eigene geschlechtliche Identität zu bestimmen, um diese dann bei gegebener Zeit anderen mitzuteilen.  Ausserdem raten wir Eltern und Spezialisten, die geschlechtliche Identität ihrer Kinder zu respektieren und alles notwendige zu tun, damit ihre Kinder entsprechend ihrer Wahl leben können.

Es ist äußerst wichtig, daß die Eltern, die Ärzte und die Therapeuten die für das Wohl des Kindes zuständig sind, die Identität des Kindes respektieren, sobald er_sie seine_ihre eigene sexuelle Identität deutlich mitgeteilt hat. Es sollte alles unternommen werden, um das Kind in seiner Wahl zu unterstützen, ihm in der Pubertät den Zugang zu Hormonen und/oder anderen Behandlungen zu ermöglichen, die notwendig sind, um das Leben des Kindes in dem Geschlecht zu erleichtern, dem es sich zugehörig fühlt.