Einen Binarismus bitte, supergross
Die McDonaldisierung des Intersexaktivismus
Von Curtis E. Hinkle


Als ich den folgenden Artikel gelesen habe : http://www.isna.org/faq/not_eradicating_gender  fing ich an, darüber nachzudenken, wie viele von uns sich in der Intersex-Community marginalisiert, lächerlich gemacht und ausgeschlossen fühlen von Gruppen, die für uns sprechen.

Man stelle sich eine Welt vor, in der die Hauptaufteilung von Individuen die Grösse wäre. Dies wäre das erste, was bei Geburt festgestellt würde und in der Geburtsurkunde angezeigt werden müsste .

Man stelle sich eine Welt vor, in der grosse Leute kleine dominierten und es einer kleinen Person sehr schwer machen würden, eine grosse zu werden und vice versa. Man stelle sich eine Welt vor, in der mittelgrosse Leute legal nicht existieren könnten ohne als grosse oder kleine Person bezeichnet zu werden. Hier sind die möglichen Lösungen, um mittelgrossen Leuten einen Personenstand in dieser Welt zu bewilligen: Zwangshungern oder Zwangsernährung, um nicht diese gefürchtete Zweideutigkeit zu haben, da wir ja alle wissen, dass jeder tatsächlich eine grosse oder kleine Person ist.

Man könnte ja vielleicht nur eine grosse Person sein, die mit einem Defekt geboren wurde, der einen wie eine kleine Person aussehen lässt oder vice versa. 

Damit grosse Leute ihren Machtstatus erhalten können, muss diese Einteilung rechtlich und sozial allen Mitgliedern auferlegt werden, damit wir alle unseren Platz kennen – als kleine oder grosse Person. Hier einige Konsequenzen der rechtlich auferlegten Norm :

  • Grosse Leute können nur kleine Leute heiraten und vice versa.
  • Grosse Leute haben Anspruch auf mehr Geld, Macht und Prestige.
  • Kleine Leute müssen sich um die Alltagsbedürfnisse grosser Leute kümmern.
  • Man kann nur von einer kleinen zu einer grossen Person werden, nachdem man als geistesgestört diagnostiziert wurde und sich dann damit einverstanden erklärt unter ärztlicher Aufsicht zwangsernährt zu werden.
  • Niemand kann jemals eine mittelgrosse Person werden. Das ist illegal.

Eine Gruppe von Leuten, die mittelgross sind (Gruppe A), fühlt sich marginalisiert und beschliesst, gegen die Unterdrückung des Zwei-Grössen-Systems anzukämpfen, weil sie es als unterdrückend empfindet und ihnen unnatürliche Behandlungen auferlegt, damit sie hineinpassen.

Ebenso empfinden sie, dass ihre natürliche Grösse nicht wahrgenommen wird und ihre Identitäten in solch einem System ausradiert werden. Sie empfinden, dass Klassifikationen anhand der Grösse von Leuten nicht nötig sind und lediglich Unterdrückung verstärkt, nicht nur die eigene sondern auch die anderer. Man sollte einfach Person sein dürfen und gesetzlich garantierte Rechte haben, die alle anderen haben.

Eine weitere Gruppe mittelgrosser Personen (Gruppe B) empfindet die auf Grösse basierende binäre Einteilung als zutreffend, weil sie wissen, dass sie tatsächlich eine grosse oder kleine Person sind und sich mit dieser Zweiteilung wohl fühlen. Meine Frage ist: Welche Gruppe der mittelgrossen Leute exkludiert und marginalisiert die andere Gruppe?

Nächste Frage: Gruppe B behauptet, dass Gruppe A für eine grössenlose Gesellschaft kämpft. Ist das wirklich wahr? Nein. Gruppe A kämpft für das Recht der Leute irgendeine Grösse zu haben, die gleichen Rechte wie jedermann zu besitzen, ungeachtet der Grösse. Sie empfinden nicht, dass Grösse etwas ist, das einfach verschwindet. Sie empfinden, dass es nicht etwas ist, das Leuten gegen ihren Willen auferlegt werden sollte und mit nur zwei Wahlmöglichkeiten – gross oder klein. Sie möchten den „Grössismus“ beenden. Ein Argument, das oft gebraucht wird bei binären Intersexuellen, um Intergender und Transgender unserer Gemeinschaft zu marginalisieren, ist folgendes:“ Viele Leute, die nicht intersexuell sind, identifizieren sich auch als Intergender. Viele Leute, die nicht intersexuell sind, identifizieren sich auch als Transgender.“

Wir möchten das Offensichtliche feststellen: Viele Menschen, die nicht intersexuell sind, identifizieren sich innerhalb des Binären – das ist auch nicht etwas Spezifisches für Intersexuelle und macht Binaristen zu keiner allgemeingültigeren Gruppe innerhalb der Intersex-Community.    

Hermaphroditische Küsse

Ich schaue dich zum ersten Mal an
Du senkst deine Augen, der kleine schüchterne Bursche
Und behutsam lächelst du und ich nehme deine Hand
In meine - zwei hermaphroditische Hände

Ich nehme dich in meine Arme und drücke dich an mich
Dich den kleinen Burschen mit der Porzellanhaut
Weich wie Samt - Es verursacht mir Schauer
Und ich das grosse Mädchen mit einem Bart

Ich spüre dich schliesslich in meine Arme sinken
Unsere zwei Körper singen in Einklang
Ich lege meine Lippen auf deine
Zwei elektrische Körper - zwei funkelnde Seelen

Ein langer Kuss, einer auf den wir so lange gewartet haben
Zwischen zwei Hermaphroditen die sich endlich finden
Und ich flüstere zärtlich in dein Ohr
Ich liebe die Jungen die Mädchen sind...

Die Mädchen lieben die Jungen sind.

von Curtis E. Hinkle
Wir wollen nicht zweideutig sein

Wir in OII wünschen nicht, in eine Debatte über die Terminologie (DSD) mit Alice Dreger verwickelt zu werden und hoffen, dass wir darüber nicht zweideutig sind.

Es stimmt, dass wir mit der neuen Terminologie (DSD) nicht einverstanden sind.

Es ist wichtig zu verstehen, dass unsere Einwände hinsichtlich der Änderungen im Bereich der Intersexualität nicht nur auf Terminologie basieren. Dies würde die Diskussion trivialisieren.

Im Folgenden möchten wir eindeutig feststellen, warum wir in grundlegendem Widerspruch mit Alice Dreger sind und warum wir es missbilligen, was sie der Intersex-Community angetan hat.

Folgendes beunruhigt uns und hat nichts mit Terminologie zu tun.

Was hat Alice Dreger getan?

  • DSD wird als Gendefekt definiert, im Gegensatz zu Intersexualität, die bisher nicht als Gendefekt galt. Dreger hat Medizinern empfohlen Intersexualität durch DSD zu ersetzten, da dieser Begriff präziser sei. Ja, DSD ist genauer und wir sind die Ziele jener Präzision.
  • Die aktuelle Forschung ist bemüht, weitere intersexuelle Konditionen genetisch zu lokalisieren, immer mehr DSDs werden in utero feststellbar durch genetische Bezeichnungen und Definitionen.
  • DSD ermöglicht es, gesetzlich und ethisch, Normierungs- und Normalisierungsprozeduren an Kindern vorzunehmen, da eine STÖRUNG gesetzlich ohne Zustimmung des Kindes behandelt werden kann - es ist jetzt eine genetische Störung, dank Alice Dreger.

Würde Dreger den Begriff "Intersexualität" wie im oben genannten Fall benutzten, dann würden wir ihn genau entgegengesetzt verwenden.

Auf Englisch: http://www.intersexualite.org/DSD.html
TrIQ-Position anlässlich der Klage von Christiane Völling am 12.12.2007 in Köln

In English

Zur aktuellen Klage von Christiane Völling auf Schmerzensgeld am 12. Dezember vor dem Kölner Landgericht:

Dies ist nun schon das zweite Mal in dem sich ein deutsches Gericht mit Intergeschlechtlichkeit auseinandersetzen muss. Wir wünschen Christiane Völling viel Kraft und Erfolg bei ihrer Schmerzensgeldklage und hoffen, dass das deutsche Rechtssystem diesmal greift und sich nicht erneut der Verpflichtung zur Rechtsausübung entzieht, in dem es die Entscheidungsgewalt abermals der Medizin übergibt.

Was ist Intergeschlechtlichkeit?

Intergeschlechtliche Menschen (auch: Intersexuelle, Zwitter, Hermaphroditen) sind Personen, die mit körperlichen Merkmalen geboren werden, welche von der Medizin als "geschlechtlich uneindeutig" eingestuft werden. Die Merkmale, die als sogenannte Störung der geschlechtlichen Ausdifferenzierung gelten, umfassen Variationen der inneren und äußeren Genitalien, die die körperliche Gesundheit in keinster Weise beeinträchtigen, bis zu einigen tatsächlich teils lebensbedrohlichen Konditionen welche einer medizinischen Einwirkung bedürfen. Leider wird hier selten die geschlechtliche Zuordnung und chirurgische Anpassung zum Männlichen bzw. Weiblichen getrennt verhandelt von etwaigen lebensnotwendigen Eingriffen. Intergeschlechtlichkeit wird nach wie vor als "Notfall" eingestuft, der einer umgehenden Behandlung bedarf und meist noch innerhalb der ersten zwei Lebensjahre zu chirurgischen Eingriffen führt – in Absprache mit den (meist sehr unzureichend informierten) Eltern. Eine Begründung hierfür ist, damit die Kinder sich später nicht mehr an diese schwerwiegenden, oft kosmetischen Operationen an ihren Geschlechtsorganen erinnern, ein weiterer um den Eltern vor einer Auseinandersetzung mit dem andersartigen Aussehen ihres Kindes zu bewahren. Hierbei sind die Fragen nach der körperlichen Integrität der Betroffenen und einer freien Entwicklung der eigenen geschlechtlichen Identität offensichtlich zweitrangig und vernachlässigbar.

Schwerwiegende Eingriffe:

In den meisten Fällen bleibt es außerdem nicht bei einer Operation: Neo-Vaginen werden von klein auf regelmäßig "bougiert", also mit einem Dildo gedehnt, damit sie nicht zuwachsen, eine verkleinerte „Klitoris“ kann wieder größer werden, wenn ein intergeschlechtliches Kind in die Pubertät kommt. Hormone müssen regelmäßig genommen werden, damit keine "unerwünschten", z.B. "vermännlichende" Veränderungen eintreten. Auf die Mehrzahl der im Säuglingsalter operierten Kinder warten in den folgenden Jahren dutzende gynäkologische Untersuchungen, in deren Rahmen sie auf Körpergröße, Phänotyp, Gewicht, Regelmäßigkeit der Hormoneinnahmen und die Entwicklung der Genitalien kontrolliert werden. Heute erwachsene intergeschlechtliche Menschen betonen immer wieder, wie traumatisierend diese Übergriffe, denen sie als Kinder und Jugendliche ausgesetzt waren, auf sie wirkten.
Eltern können von der Situation, in die sie auch durch die gesellschaftliche und medizinisch normierte Forderung "Ist es ein Mädchen oder ein Junge" gebracht werden, überfordert sein. Es ist sogar nachvollziehbar, dass sie aufgrund dieses Drucks Aversionen gegen die ihnen als defizitär und anormal vermittelte Anatomie ihres Kindes ausbilden, die den Umgang mit ihrem Kind erschweren. Es kann dennoch nicht angehen, dass zur Lösung dieser Problematik gesunde Kinder ihrer körperlichen Integrität beraubt werden und nicht mehr rückgängig zu machende chirurgische und hormonelle Eingriffe an ihnen vorgenommen werden und dabei das Prinzip der informierten Einwilligung des betroffenen Menschen (informed consent) gemeinhin ignoriert wird. Zu mal da diese Eingriffe in einem Alter geschehen, in dem sie sich selbst hierzu noch nicht äußern können.

Recht und Gesetz:

Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch ist die Sterilisation von Minderjährigen verboten (§ 1631 c BGB), wobei die Kastration offenbar nur als solche gilt wenn es um fortpflanzungsfähige Keimdrüsen geht und so den Aspekt der Gonaden als hormonproduzierende Drüsen vernachlässigt. Ebenso sind die Operationen im Genitalbereich meist rein kosmetischer Natur und ohne medizinische Notwendigkeit. Alle Menschen sind hier vor dem Gesetz gleich, ungeachtet ihres Geschlechts (§3 GG). Auch die Würde von Kindern gilt dem Gesetzgeber als unantastbar (§1 GG). Dennoch: Im Fall intergeschlechtlicher Menschen wird dieses Recht außer Kraft gesetzt, indem die Entscheidungsgewalt über die Notwendigkeit medizinischer Maßnahmen an offensichtlich gesunden Organen an die behandelnden Ärzt_innen zurückgegeben wird. Diese wiederum überschreiten ihren Kompetenzbereich bei weitem, indem sie Prognosen über die möglichen Probleme von ihnen als "geschlechtlich uneindeutig" definierter Menschen treffen und damit die sofortigen Operationen rechtfertigen. Ganz grundsätzlich und ohne Einschränkung gehört die Entscheidung über Operationen am eigenen Körper in die Hände der betroffenen Menschen. Die Argumentation der Mediziner_innen, durch Operationen im Säuglingsalter die in ihrer "Geschlechtlichkeit Andersartigen" vor Leiden zu schützen, da "leider … weder in unserer Gesellschaft noch anderswo eine Entwicklung zu dieser Toleranz erkennbar" sei [ link ], steht gegen die Aussagen des größten Teils intergeschlechtlicher Erwachsener, die sich durch die Operationen der gesellschaftlichen Diskriminierung nicht entzogen fühlten, sondern stattdessen von einer ständigen, traumatisierenden überwachung ihres Körpers durch Außenstehende und Vertrauenspersonen berichten.

Alternativen:

Bei Eltern intergeschlechtlicher Kinder muss es darum gehen diese zu unterstützen, und zwar durch nicht-pathologisierende Aufklärung. Am besten geschieht dies durch Menschen, die selbst intergeschlechtlich sind und daher aus einer breiteren Perspektive zu Auswirkungen normangleichender Eingriffe berichten können, und die über Lebenserfahrungen verfügen, wie man als operierter bzw. nicht-operierter intergeschlechtlicher Mensch innerhalb einer Gesellschaft zurecht kommt, die ausschließlich in Mann und Frau aufteilt.

Ebenfalls bieten selbstorganisierte Elterngruppen weitaus bessere Hilfe und Informationen zum alltäglichen Leben mit einem intergeschlechtlichen Kind und der Umwelt als dies ein Arzt oder Mediziner könnte. Es muss von voreiligen nicht rückgängig zu machenden Schritten Abstand genommen werden. Es muss den Eltern und den Betroffenen die Zeit gegeben werden sich umfassend informieren zu können, vor allem bei Betroffenenverbänden und nicht-pathologisierenden Stellen, bevor über das zukünftige Schicksal eines Menschen entschieden wird und unwiderufbare "Fakten" geschaffen werden.

Das Prinzip der informierten Einwilligung (informed consent) der Betroffenen muss als unumgänglich gelten, auch wenn dies bedeutet, viele Jahre zu warten bis sich der Mensch selbst zu dieser Frage äussern kann oder will.

Mediziner_innen und Hebammen müssen über Alternativen unterrichtet werden. Die Medizin muss klar unterscheiden lernen wo ihre Befugnisse liegen und sich in ethisch-sozialen Fragen weitaus umfangreicher informieren und Kompetenzgrenzen akzeptieren.
Gesamtgesellschaftlich müssen wir die Realität der vielen Variationen von Geschlechtlichkeiten wahrnehmen und es nicht der Naturwissenschaft überlassen, wie wir kulturell und sozial mit Vielfalt umgehen.




TrIQ-Position concerning Christiane Völling’s lawsuit December 12, 2007 in Cologne
(Translated from the German by Curtis E. Hinkle)

Concerning Christiane Völling’s current lawsuit for monetary damages December 12 before the Cologne District Court:

This is now the second time that a German court has had to deal with intersex.  We wish Christiane Völling strength and success in her lawsuit for financial damages and hope that the German judicial system will intervene and not once again hand over its own jurisdiction and legal duty to the physicians.

What is intersex?

Intersexed individuals (also known as hermaphrodites), are persons born with physical characteristics which medicine classifies as “sexually ambiguous”.  These characteristics, which are also referred to as disorders of sex development, include variations of the internal and external reproductive organs that usually do not impair the physical health but which in some cases can include conditions which can be life-threatening and require medical attention.  Unfortunately here [in Germany] there is no separation between cases which require medical intervention and procedures which are undertaken for the sole purpose of assigning a sex to an individual as male or female.  Intersex is still classified as an “emergency” which requires immediate treatment usually within the first two years with surgical intervention – discussed with the parents (who usually are not sufficiently informed).  One reason for this is so that the children will have no memories later of these serious, often cosmetic, operations on their genitalia and also to prevent parents from having to deal with their child’s different appearance.  In such cases, the bodily integrity of those affected and their own natural development of their own gender identity are secondary considerations and often overlooked completely.

Very serious interventions:

In most cases, this does not stop after just one operation:  neo-vaginas are "tinkered with" regularly and repeatedly, and also stretched with a dildo, so as to prevent them from growing back together, and a reduced “clitoris” can start to grow again when the child reaches the age of puberty.  Often, it is necessary to take hormones regularly, for example to prevent “undesirable” virilising changes from occurring.  These children who are usually operated on in infancy have to face years of numerous gynaecological examinations in order to control their body size, phenotype, weight, hormone regulation and genital development within the standards for the sex assigned.  Today intersexed adults stress how these traumatising violations of their physical integrity which they were subjected to in childhood have affected them.  Parents can be overwhelmed in such situations in which they too are faced with the pressures of medical normalisation as a result of the question: “Is it a boy or a girl?”  It is also understandable that as a result of this pressure they would develop an aversion themselves to the anatomy of their child which is depicted as defective and abnormal and that this would make their relationship with their child more difficult.  This problem cannot however be dealt with and solved by healthy children who are being robbed of their bodily integrity by means of irreversible surgical and hormonal interventions which when undertaken ignore the principle of informed consent from the concerned individual.  Since these interventions happen at an age when the children cannot give their consent. 

Laws and statues:

According to civil law sterilization is forbidden in persons who are underage (§ 1631 c BGB), and castration is considered as such only when the gonads are functional whereby their hormone producing aspects are not taken into consideration. Likewise operations of the genitalia are mostly purely cosmetic in nature and medically unnecessary.  All people are equal before the law here regardless of their sex (§3 GG).  Also the human dignity of children is considered by legislators as inviolable (§1 GG). Nevertheless, in the case of the intersexed this right is legally repealed in that the power to decide whether it is necessary to submit apparently healthy organs to medical intervention is given over to the treating physician.  This in turn is by far beyond their own area of competence and expertise in that they make prognoses about possible problems that people defined as “sexually ambiguous” would face and justify the immediate operations based on [these conjectures].  Fundamentally and without restriction the decision about operations on one’s own body belongs in the hands of the individual concerned.  The arguments given by physicians that they perform these operations to protect the infants from suffering from their “sexual difference” because, “unfortunately neither in our society or elsewhere has tolerance developed to such a degree”, stand in contradiction to the statements given by intersexed people who have not felt protected from discrimination as a result but instead report constant, traumatising monitoring and inspection of their bodies by outsiders and those closest to them. 

Alternatives:

With parents it is essential that they support their intersex children and that can only be done by non-pathological explanations.  Ideally this is done along with people who themselves are intersex who, because of their larger perspectives, can speak about the effects of normalising intervention and also their life experiences: how they, whether surgically normalised or not have come to terms with their place in society which is exclusively divided into male and female. 

Likewise self-help groups organised by parents themselves offer far greater help and information about the everyday life with an intersexed child and their surroundings than any physicians could.  It is important not to rush into decisions that will be irreversible.  Both the parents and those affected need to be given the time to get adequate information, especially from groups of those affected and not pathological sources before making decisions about the fate of a person and thereby creating a series of irrevocable facts.

The principle of informed consent from the individual concerned should apply in all cases even if this means that the individual will have to wait for many years before being able to express their own opinion concerning the issue.

Physicians and midwives must be informed about alternatives. Medicine must learn to determine clearly where its own authority lies and seek greater information about ethical and social issues and accept limits within their own field of expertise.

Overall as a society, we must learn to deal with and take the reality of sex variations into account, and not leave this to the Natural Sciences, in the way that we deal with other cultural and social variations.




OII Deutschland online

Wir sind stolz und freuen uns, Euch und Ihnen die deutsche Vertretung
der Internationalen Vereinigung Intergeschlechtlicher Menschen (Organisation Intersex International) zu präsentieren!

Noch befindet sich die Website im Aufbau, es sind aber noch folgende Bereiche geplant:

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  • ...und noch andere Inhalte, die mit der Zeit wachsen werden.


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